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Leider war die Bereithaltung von Software ein Grund
für eine kostenpflichtige Abmahnung durch den
Rechtsanwalt eines sich auf den Schlips getreten 
fühlenden Software-Anbieters, der sich in der
Ausübung seines Gewerbes behindert sieht.

Eine einfache Mitteilung an uns hätte genügt, und wir hätten die beanstandete
Software sofort entfernt, obwohl diese Freeware nicht einmal dazu geeignet ist,
die vorgeworfene Aufgabe zu erfüllen. Dem Antragsgegner ging es wohl weniger
darum, ein Recht durchzusetzen, sondern uns erhebliche Kosten zu verursachen.

Um weiteren derartigen Kosten vorzubeugen, stellen wir die Bereithaltung
von Freeware mit Ausnahme Anti-Viren-Software bis auf Weiteres ein.
Die künftige Bereithaltung eines kleineren Software-Sortiments 
nach Prüfung aller rechtlichen Punkte ist nicht ausgeschlossen!

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