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Zusatzbeitrag der Krankenversicherung in starker Diskussion PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von LifePR   
Mittwoch, 3. Februar 2010

 Die medizinische Versorgung ist in Deutschland auf einem hohen Niveau. Medikamente, Krankenhausaufenthalte und langwierige Therapien kosten jedoch. So rechtfertigen viele gesetzliche Krankenkassen die Erhebung eines Zusatzbeitrages. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, welche Bevölkerungsgruppen zur Kasse gebeten werden. Kaum eine Bevölkerungsgruppe ist zahlungsbefreit

Zusatzbeitrag der Krankenversicherung heiss diskutiert

Kaum eine Bevölkerungsgruppe ist zahlungsbefreit

 (lifepr) Leipzig, 02.02.2010 - Die medizinische Versorgung ist in Deutschland auf einem hohen Niveau. Medikamente, Krankenhausaufenthalte und langwierige Therapien kosten jedoch. So rechtfertigen viele gesetzliche Krankenkassen die Erhebung eines Zusatzbeitrages. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de erklärt, welche Bevölkerungsgruppen zur Kasse gebeten werden.

Acht Euro im Monat zusätzlich für die Krankenversicherung ausgeben. Für viele wirkt das wie ein Schlag ins Gesicht. Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen (http://www.private-krankenversicherung.de/...) darüber, welche Kassen diesen Schritt 2010 gehen werden. Den Anfang machen die DAK, die KKH-Allianz sowie die Deutsche BKK und einige kleinere Betriebskrankenkassen. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Großteil der Bevölkerung zur Zahlung aufgefordert. Dazu gehören neben Arbeitnehmern auch ALG-I-Empfänger und Studenten. Gerade für diese Gruppen fällt der Beitrag ins Gewicht. Aber selbst mit gutem Einkommen, dürfen sich Versicherte über die scheinbare Willkür der Kassen wundern.

Letztlich sehen viele nicht ein, bei gleichbleibender oder gar sich verschlechternder Leistungen mehr zu zahlen. Dennoch ist davon abzuraten, die Zahlung zu verweigern. Auf diese Weise entstehen zusätzliche Verwaltungskosten, die auf die gesamte Versicherungsgemeinschaft umverteilt werden. Wer partout nicht zahlen möchte, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kasse wechseln. Es ist jedoch fraglich, wie lange es dauern wird, bis andere Kassen nachziehen.

Zumindest die Kinderpflege wird unterstützt. So sind Eltern, die Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld beziehen, von der Zahlung befreit. Dies gilt ebenso für Empfänger von Krankengeld sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Allen anderen bleibt der schwache Trost, den Beitrag zumindest steuerlich geltend machen zu dürfen.

Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/...

 

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