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Belohnung für Hartz IV Kinder unerwünscht? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Norbert Warnke   
Mittwoch, 30. Juni 2010
 Gute schulische Leistungen und soziales Engagement von Kindern aus Hartz IV Familien ist offenbar doch weniger wert als von Schülern aus Familien mit geregeltem Einkommen. So befindet offenbar das Landessozialgericht Baden Württemberg in einem aktuellen Urteil. Hier ging es um den Fall eines Schülers aus einer Hartz IV Familie, der wegen guter Leistungen in der Schule und sozialem Engagement mit einem Austauschaufenthalt in den USA belohnt wurde, was das Gericht allerdings als nicht förderungsfähig ansah.

Belohnung für Hartz IV Kinder unerwünscht?

Gute schulische Leistungen und soziales Engagement von Kindern aus Hartz IV Familien ist offenbar doch weniger wert als von Schülern aus Familien mit geregeltem Einkommen. So befindet offenbar das Landessozialgericht (LSG) Baden Württemberg in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen L 13 AS 678/10). Hier ging es um den Fall eines Schülers aus einer Hartz IV Familie, der wegen guter Leistungen in der Schule und sozialem Engagement zusammen mit sechzehn weiteren Schülern des Jahrgangs mit einem Austauschaufenthalt in den USA belohnt wurde. Allerdings sollte die Familie hier die Reisekosten in Höhe von 1.650 Euro übernehmen.

Der Betrag war erst durch frühere Geschäftsfreunde des Vaters vorfinanziert worden, der eine Erstattung durch den Leistungsträger forderte. Dies wurde nun jedoch nach gerichtlicher Auseinandersetzung mit der Begründung abgelehnt, eine soziale Ausgrenzung von Schülern aus einkommensschwachen Familien läge im vorliegenden Fall nicht vor, da es sich nicht um eine normale Klassenfahrt handelte, sondern um ein Austauschprogramm, an dem nur wenige Schüler teilnehmen konnten.

Sieht man sich diese Entscheidung genau an, so fällt auf, dass normale Aktivitäten wie beispielsweise Klassenreisen zwar durchaus förderungsfähig seien, Belohnungen für besondere Leistungen jedoch nicht. Schüler aus einkommensschwachen Familien dürfen also durchaus besondere Leistungen erbringen, sollten dafür allerdings keine Belohnung erwarten. Belohnung und Motivation für Kinder aus Hartz IV Familien für Bestrebungen, den Teufelskreis Grundsicherung zu durchbrechen, sind also rechtlich gesehen nicht wert, gefördert zu werden. Nachkommen aus Familien, die von Grundsicherungsleistungen leben, sollen also möglichst auch über mehrere Generationen hinaus von staatlicher Unterstützung abhängig bleiben. Da fragt man sich allen Ernstes, ob hier eine "Kaste der sozial Schwachen" geschaffen und in ihrem Bestand gefördert werden soll.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass gute Leistungen in der Schule und soziales Engagement belohnt werden muss, streben von Kindern nach Verbesserung ihres sozialen Standes gefördert gehört und sozial engagierte Schüler mit guten Leistungen auch für unsere Gesellschaft sehr wertvoll werden können - wenn man sie lässt...


© 30.06.2010 Norbert Warnke

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