| Überregionaler
Stellenmarkt |
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| Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG |
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat ab 1. Januar 2003 einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich- bzw. Familien AGs eingeführt.
Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit
aufnehmen. mehr...
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| Alternative
- Private Arbeitsvermittlung |
Kostenlose Vermittlung,
wenn Arbeitslose eingestellt werden: Wenn der Arbeitnehmer einen
Arbeitsamts-Gutschein hatte und in ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15
Wochenstunden vermittelt wurde, zahlt das Arbeitsamt die
Vermittlung. Dadurch ist die Arbeitsvermittlung für den Arbeitslosen kostenlos.
Selbstverständlich ist auch die Vermittlung von Arbeitnehmern oder
auch Freiberuflern möglich, die keinen Gutschein des Arbeitsamtes
haben. mehr...
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| Network
Marketing - Eine Chance zur Selbständigkeit |
Durch
Umgehung der klassischen Handelswege bietet sich sowohl der
Industrie die Möglichkeit, immense Kosten zu sparen und damit die
eigenen Produkte oft zu besonders günstigen Preisen oder in
besonders hochwertiger Qualität über ein Netz selbständiger
Vertriebspartner zu vertreiben, als auch den Vertriebspartnern,
die Chance bietet, mit Fleiss und Fantasie ein eigenes Unternehmen
aufzubauen. In den USA und vielen asiatischen Ländern bereits
etabliert, steckt diese Vertriebsform bei uns noch in den
Kinderschuhen, wächst aber auch hierzulande rasant. Lern- und
Teamfähigkeit, eine gute Auffassungsgabe und ein wenig
kaufmännisches Denken benötigt man aber schon. mehr...
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| Die
neue Mini-Job Regelung in der Praxis |
Arbeitnehmer können nun bis zu einem Verdienst von 400,00 EUR einer Nebentätigkeit nachgehen, ohne dafür Steuern und Abgaben zahlen zu müssen - selbst, wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Der Verdienst wird ungekürzt ausbezahlt, der Arbeitgeber entrichtet eine Abgabenpauschale, aus der jetzt zehn Prozent in die Rentenkasse fliessen. Daraus erwachsen selbst Mini-Jobbern Rentenansprüche. Die wöchentliche Begrenzung auf 15 Arbeitsstunden wurde aufgehoben.
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