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Bedeutung für Arbeitnehmer Arbeitnehmer können nun bis zu einem Verdienst von 400,00 EUR einer Nebentätigkeit nachgehen, ohne dafür Steuern und Abgaben zahlen zu müssen - selbst, wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Der Verdienst wird ungekürzt ausbezahlt, der Arbeitgeber entrichtet eine Abgabenpauschale, aus der jetzt zehn Prozent in die Rentenkasse fliessen. Daraus erwachsen selbst Mini-Jobbern Rentenansprüche. Die wöchentliche Begrenzung auf 15 Arbeitsstunden wurde aufgehoben. Es gelten die folgenden Ausnahmen: Für Empfänger von Arbeitslosengeld bleibt die zeitliche Beschränkung von 15 Stunden pro Woche bestehen, für Rentner gilt nun eine Verdienstgrenze von 340,00 EUR. Bedeutung für Arbeitgeber Künftig zahlen Arbeitgeber für Mini-Jobs auch Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine pauschalierte Steuer von insgeamt 25 Prozent an eine zentrale Sammelstelle. Zehn Prozent davon sind für die Rentenkasse, der Rest kommt einem Risikostrukturausgleich zugute. Wer in seinem privaten Haushalt jemanden z. B. zur Kinderbetreuung oder als Haushaltshilfe beschäftigt, zahlt nur eine Pauschalabgabe von zwölf Prozent. In diesem Fall können Sie ausserdem bis zu 510 EUR der Kosten pro Jahr von der Steuer absetzen. Lohnt sich mit der neuen Regelung jetzt auch für Sie ein Mini-Job? Dann stehen Arbeitssuchenden kostenlose Stellengesuche und Anbietern kostenlose Stellenangebote auf unserem Portal zur Verfügung. |
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